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Ungleiche Bezahlung? In Island Vergangenheit!
Foto: iofoto / Adobe Stock

Geschlechter-Gerechtigkeit in der Lohnabrechnung

02. März 2020

Der isländische „Equal Pay Act“ – Europa-Vorbild: Island

Tagtäglich leisten sie die gleiche Arbeit – ob in Krankenhäusern, Kindertagesstätten oder in der Logistik. Und doch erhalten Frauen am Ende des Monats eine Gehaltsabrechnung, auf der eine geringere Summe steht als bei ihren männlichen Kollegen. Gender Pay Gap (zu Deutsch: „Geschlechter-Einkommenslücke“) nennen Soziolog:innen und Ökonom:innen diesen Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Frauen und Männern. Und der fällt oft deutlich aus: Innerhalb der Europäischen Union liegt der Gender Pay Gap bei 16 Prozent (Stand 2014). Deutschland gehört zur Spitzengruppe: Hier bemisst sich die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen auf 21 Prozent.

Island hat damit Schluss gemacht: Als erstes Land der Welt hat es Anfang 2018 ein Gesetz verabschiedet, das – zumindest grundsätzlich – gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren soll. Der sogenannte „Equal Pay Act“ verpflichtet Unternehmen zu einer fairen Bezahlung ihrer Mitarbeiter:innen. Reykjavík will damit auch bestehende Schlupflöcher unterbinden, denn unterschiedliche Entgelte sind in Island offiziell seit Jahren verboten.

Doch Konzerne argumentierten bisher mit der Art der Arbeit. Die Folge: Gerade in Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, wie zum Beispiel im Erziehungsbereich, wurden niedrigere Löhne ausgezahlt. Das verhindert nun ein Gleichwertigkeits-Prinzip. Ein Beispiel: Kindergärtner:innen dürfen nicht weniger verdienen als ein männlicher Fahrer, der für die Kita, also für den gleichen Betrieb, Lebensmittel, Spielzeug etc. liefert. Die Dauer der Ausbildung sowie die Qualifikation sollen in der Neuregelung verglichen werden.

Unabhängig von den Geschlechtern wird der Arbeit dadurch ein Wert beigemessen. Zudem liefert diese Vorgehensweise damit eine Transparenz, die es der Belegschaft ermöglicht, die Lohnzahlungen nachzuvollziehen. Dieses Verfahren wurde in Island von Maríanna Traustadóttir entwickelt Sie ist Gleichstellungsbeauftragte beim isländischen Gewerkschaftsbund. Schritt für Schritt wurden Unternehmen dazu verpflichtet, diese Regelung anzuwenden: Zunächst waren die Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen verpflichtet, schließlich auch die Belegschaft ab 25 Kolleg:innen. 2020 wurde das Gesetz erweitert: Unternehmen, die sich nicht daran halten, müssen nun eine Strafe von 385 Euro pro Tag begleichen. Das Vorbild Island wird sicherlich auch am 17. März zu hören sein. Dann demonstrieren Kolleg:innen in Deutschland beim „Equal Pay Day“ für eine faire Entlohnung ihrer täglichen Arbeit.

Benjamin Trilling

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