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Opfer mit ihrer Scham nicht allein lassen
Foto: Cornelia Wortmann

Servus Cyber-Mobbing

25. Januar 2018

Österreich geht streng gegen virtuelle Pranger vor – Thema 02/18 Ausgeliefert

Noch nach dem 2. Weltkrieg gab es in vielen Ländern Europas den öffentlichen Pranger: für Frauen, die sich mit dem „Feind“ eingelassen hatten. Man schnitt ihnen öffentlich die Haare ab und trieb sie vor sich her, auch in Begleitung der eigenen Kinder. Das bloße Einfühlen in eine solche Situation lässt ermessen, welches Leid die einzelne Person erlebt haben muss, wie sie in ihrer Würde verletzt wurde.

Die Zeiten ändern sich. Europaweit gilt heute eine strikte Trennung zwischen Recht und Moral. Es scheint allerdings, als habe sich der Pranger auf andere Kanäle verlegt – z.B. das Internet. Besonders für Jugendliche wird das zum Problem. Wenn die Demütigung nach Schulschluss vorbei ist, geht sie in sozialen Medien wie snapchat oder facebook weiter. Beinahe jeder ist dort vernetzt und erkennbar. Pikante Fotos, offen zum eigenen Anderssein stehen sind Angriffspunkte, über die man in der Pubertät schwer erschüttert werden kann. Isolierung und psychische Probleme können die Folgen sein. Der Druck kann bis ins Unermessliche steigen, gar dazu, dass Jugendliche keinen anderen Ausweg sehen, als sich das Leben zu nehmen.

Die Hemmschwelle mit Sprüchen wie „Stirb, jeder wäre glücklich darüber“ im Netz zu agieren, ist geringer als in der Realität. Da die Reaktion – wenn überhaupt – zeitversetzt einsetzt, erhält der Täter keine unmittelbare Rückmeldung auf sein Mobben und entzieht sich dem Ursache-Wirkungs-Prinzip. Das macht es schwer, ein Schuldbewusstsein im virtuellen Raum zu entwickeln.

Österreich hat dagegen drastische Maßnahmen ergriffen. So erhielt Cyber-Mobbing 2016 als eigener Straftatbestand Einzug ins Strafgesetzbuch. Er umfasst die eingangs genannten Punkte und greift, wenn jemand in seiner Ehre verletzt wird, wahrgenommen durch eine größere Zahl von Menschen, oder, wenn gegen den Willen der Person Tatsachen oder Bildaufnahmen verbreitet werden. Geht es sogar so weit, dass das Veröffentlichen einen Selbstmord oder nur den Versuch zur Folge hat, kann die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre betragen. Handlungsbedarf besteht bereits dann, wenn die Straftat bekannt wird. Der Paragraf ist gesetzlich so verankert, dass der Täter von Amts wegen strafrechtlich verfolgt werden muss, egal ob das Opfer das möchte oder nicht. Das sichert zwar die Strafverfolgung, schützt Opfer aber nicht davor, in einem Prozess mit dem Täter konfrontiert zu werden und gegen ihn oder sie aussagen zu müssen.

Laut OECD hatte Österreich 2015 die höchste Mobbing-Rate in Schulen unter allen untersuchten Ländern, 20 Prozent der SchülerInnen waren betroffen. Die Zahlen zum Cyber-Mobbing waren darin noch gar nicht enthalten. Im ersten halben Jahr nach Einführung des neuen Gesetzes wurden bereits 166 Fälle gemeldet, mit steigender Tendenz.


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zum Thema auch unter: trailer-ruhr.de/thema und choices.de/thema

Aktiv im Thema

nummergegenkummer.de | Die kostenfreie Telefon- und E-Mail-Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, bietet seit über 30 Jahren direkte Hilfe an.
bündnis-gegen-cybermobbing.de | Verein, der sich speziell gegen die Online-Variante der schikanösen Unkultur einsetzt. Informiert und hilft.
arbeitsschutzgesetz.org | Nicht nur Jugendliche werden gemobbt. Am Arbeitsplatz trifft es auch Erwachsene. Die Seite informiert über das Phänomen, die Rechtslage und Hilfe.

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Nina Hensch

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