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Lina Ebbecke und Maren Solmecke (v.l.)
Foto (l.): Björn Wiedenroth, Foto (r.): RUB, Marquard

Klimaschutz = Menschenschutz

18. November 2024

„Menschenrechte in der Klimakrise“ in Bochum – Spezial 11/24

Erneuerbare Energien, Verkehrswende, Frühwarnsysteme, technische Innovationen und Vermeidung wirtschaftlicher Schäden: Viele Aufgaben des Klimawandels an die Politik wurden und werden kontrovers diskutiert – ganz anders als der Zusammenhang zwischen Klimakrise und Menschenrechten. Ein Vortrag in der Stadtbücherei Bochum widmet sich diesem blinden Fleck. Vor dem Hintergrund der UN-Klimakonferenz 2024 findet in Bochum vom 22. bis 24. November die Gemeinschaftsveranstaltung „Jetzt! Ein Wochenende fürs Klima“ statt.  Am 23. November sprechen die Rechtswissenschaftlerinnen Lina Ebbecke von Amnesty International und Maren Solmecke von der Leuphana Universität Lüneburg über die Folgen des Klimawandels für die Menschenrechte.

Ein Bericht des Weltklimarats aus dem Jahr 2018 legt bereits die Schwierigkeiten dar, die die Klimaveränderungen für die Einhaltung bzw. Umsetzung der Menschenrechte bedeuten. Die Verknappung von Trinkwasserreservaten und die Vertrocknung von Ackerböden bedroht beispielsweise das Recht auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Auch die Gewährleistung von angemessenem Wohnraum ist in Gefahr, ebenso das Recht auf Gesundheit. Bis 2030 sind laut einer Schätzung der Weltbank 130 Millionen Menschen aufgrund der Klimaentwicklungen von extremer Armut betroffen, zudem werden bis 2050 rund 216 Millionen Menschen zu Binnenmigrant:innen. Mit dem völkerrechtlichen Status von Klimageflüchteten setzen sich Ebbecke und Solmecke bei ihrem Vortrag auseinander, genauso wie mit vulnerablen Gruppen. Insbesondere Indigene Völker leiden unter dem Klimawandel – für den sie selbst nicht verantwortlich sind, anders als die Industrienationen und multinationalen Unternehmen. Im Gegenteil: Ihre zumeist nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise trägt zum Schutz von 80 Prozent der globalen Artenvielfalt bei.

Laut UN-Menschenrechtsrat sind Staaten verpflichtet, die Menschen und ihre Rechte vor dem Klimawandel zu schützen. Im April 2024 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach einer Initiative der Schweizer KlimaSeniorinnen zudem zum ersten Mal, dass unzureichender Klimaschutz die Menschenrechte verletze. Fraglich bleibt, ob Staaten und Unternehmen diese Verantwortung ernst nehmen und welchen Einfluss Klimaschutzbewegungen darauf haben. Fragen wie diese können im Anschluss an den Vortrag mit den Referentinnen diskutiert werden.

Menschenrechte in der Klimakrise | Sa 23.11. 13.30 Uhr | Stadtbücherei Bochum |
fritz-bauer-forum.de

Tim Weber

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