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Die Last der richtigen Entscheidung
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Stigma Abtreibung

27. Februar 2019

Balanceakt zwischen Mutter- und Kindeswohl

Wenn es um das Thema Abtreibung geht, geht es oftmals auch um die Frage, ab wann der Mensch Schmerzen fühlen kann. Ab dem Zeitpunkt, an dem es zur Befruchtung kommt? Wenn beim Embryo im Mutterleib alle Organe angelegt sind oder erst wenn sie vollständig ausgebildet sind? Am Tag der Geburt? Wollen wir Leid vermeiden, dann müssen wir auch die Frage der Schmerzvermeidung beantworten.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Ungeborene Schmerz empfinden können. Schon zwischen der 20. und 22. Woche kann der Fötus im Mutterleib Reize in verschiedenen Bereichen des Schmerzsystems wahrnehmen und auch weiterleiten. Das werdende Kind reagiert etwa durch Wegziehreflexe eines Armes oder Beines, mit Greif- und Schluckreflexen und mitunter auch mit der Beschleunigung seines Herzschlags, wenn es etwa bei einer Fruchtwasseruntersuchung versehentlich mit der Nadel punktiert wird. Frühestens ab der 23. Woche besteht die finale Nervenleitung von Hautsensoren über das Rückenmark und Zwischenhirn bis hinauf zur Großhirnrinde. Ab jetzt kann von einem Startpunkt für Schmerz ausgegangen werden. Darum haben die USA eine Richtlinie entwickelt, nach der ein Ungeborenes ab diesem Zeitraum Schmerzmittel erhalten solle, sofern es noch zu einer Abtreibung kommt. Offenbar sollen Föten auch anfälliger für Stress und Stöße sein. Da ihnen noch die nötigen Strategien fehlen, um harmlose Schmerzen zu kontrollieren, nehmen sie diese besonders intensiv wahr. Ob die Empfindungen der Ungeborenen den Schmerzen Erwachsener gleichkommen, wird in Mediziner-Kreisen weiterhin diskutiert.

Nicht nur hier gehen die Positionen auseinander. Will man der Frage nachgehen, wer als schützenswerter gilt: Mutter, Kind oder beide, bleibt die Antwort ein Balanceakt.

Ab dem ersten Moment seines Daseins – also der Befruchtung – spricht die katholische Kirche dem werdenden menschlichen Wesen die Rechte einer Person zu, und damit auch das unverletzliche Lebensrecht. Danach ist eine Abtreibung tabu. Jeder, der daran beteiligt ist – ob Mediziner, Schwangere oder Berater – läuft Gefahr, exkommuniziert zu werden.

Die Schwangere auf der anderen Seite muss abwägen, zwischen sich und dem Kind. Ist es der richtige Zeitpunkt? Habe ich einen verlässlichen Partner an meiner Seite? Kann ich es finanziell schaffen? Traue ich mir bei den Kindern, die ich schon habe, ein weiteres zu? Laut Pro Familia hat die Mehrheit der Frauen, die ungewollt schwanger werden, verhütet. Doch keine Verhütungsmethode ist hundertprozentig sicher. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland weiterhin eine Straftat, die unter gewissen Voraussetzungen straffrei bleibt. Eine Frau darf einen Schwangerschaftsabbruch erst dann vornehmen lassen, wenn sie im Vorfeld durch eine externe Stelle wie etwa Pro Familia beraten worden ist. Zwischen der Beratung und dem Abbruch müssen mindestens drei Tage verstreichen und die Schwangere sollte zum Zeitpunkt des Abbruchs die 12. Schwangerschaftswoche nicht überschritten haben. Der Abbruch muss von einem Arzt vorgenommen werden, der die Schwangere zuvor nicht selbst beraten hat.

Laut zahlreichen Studien ist es nicht der Eingriff selbst, der den Frauen zu schaffen macht, sondern die damit zusammenhängende Stigmatisierung: nicht darüber reden zu können und Gefahr zu laufen, ausgegrenzt zu werden.


Lust auf Abtreibung
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Aktiv im Thema

svss-uspda.ch | Ursprünglich als Verein für die Legalisierung von Abtreibungen gegründet, informiert die Schweizer Initiative über verschiedene ethische Ansätze.
familienplanung.de | Ein breites Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu vielen Themen der Familienplanung
www.kjf-wuppertal.de | Die Diakonie Wuppertal hat in sowohl in Barmen als auch in Elberfeld ein Zentrum und berät bietet dort Schwangerenberatung an.

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Nina Hensch

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